Gefolge

Gefolge

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Ge|fol|ge [gə'fɔlgə], das; -s:
alle Personen, die eine Person von hohem Rang begleiten:
im Gefolge des Präsidenten waren mehrere Minister; der König trat mit großem Gefolge auf.
Syn.: Geleit (geh.).
Zus.: Trauergefolge.

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Ge|fọl|ge 〈n. 13Begleitung (einer hohen Persönlichkeit) ● im \Gefolge haben 〈fig.〉 nach sich ziehen, mit sich bringen, zur Folge haben; zu jmds. \Gefolge gehören

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Ge|fọl|ge, das; -s, - [zu Folge]:
a) Begleitung einer hochgestellten Persönlichkeit:
das G. der Präsidentin;
jmds. G. bilden;
ein großes G. haben;
im G. des Ministers waren mehrere Beamte;
im G. (Papierdt.; aufgrund: die Überschwemmungen im G. des Hurrikans);
b) Trauergeleit:
nur die nächsten Angehörigen und Freunde bildeten das G.

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Gefolge,
 
Gefolgschaft, im 19. Jahrhundert entstandener Begriff für die von Caesar und Tacitus beschriebenen, auf gegenseitiger Eidbindung beruhenden Zusammenschlüsse wehrfähiger junger germanischer Männer freien Standes (Gefolgsmänner) unter der Führung eines Fürsten (Gefolgsherrn). Der Gefolgsherr schuldete Unterhalt sowie Waffen und Ausrüstung, der Gefolgsmann war zu Treue und bedingungslosem Einsatz seines Lebens verpflichtet. Das Gefolgschaftswesen gilt als prägendes Strukturmerkmal der germanischen Gesellschafts- und Verfassungsordnung; sein lange Zeit angenommener Zusammenhang mit späteren Formen sozialer Abhängigkeit und Fürstennähe wie der Vasallität und dem Lehnswesen, auch mit den Antrustionen der fränkischen Könige, wurde durch die neuere Forschung angezweifelt.

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Ge|fọl|ge, das; -s, - [zu ↑Folge]: a) Begleitung einer hoch gestellten Persönlichkeit: das G. der Präsidentin; jmds. G. bilden; ein großes G. haben; im G. des Ministers waren mehrere Beamte; *im G. (Papierdt.; als Folge): der Krieg hatte politische Umwälzungen im G.; Wo das Industrieproletariat im G. der Industrialisierung erstarkte, ... (Fraenkel, Staat 246); bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, die im G. der wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen gerade in Afrika vehement zunehmen (natur 5, 1991, 83). b) Personengruppe, die das Trauergeleit bildet: nur die nächsten Angehörigen und Freunde bildeten das G.

Universal-Lexikon. 2012.

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